Betriebshygiene-Konzept: Ohne geht’s nicht!
Betriebe müssen hygienisch einwandfrei sein. Das geht nur mit innerbetrieblichen Konzepten. Die Grundlagen zur Lebensmittelhygiene legt die Europäische Union fest. Entscheidend sind die EG-Verordnung Nr. 852/2004 und weitere. Diese Verordnungen sagen, dass die Verantwortung für sichere Lebensmittel im Wesentlichen bei den Unternehmen liegt. Das Stichwort heißt: Betriebliche Hygiene-Eigenkontrolle. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, das mit Lebensmittel hantiert, ein Betriebshygiene-Konzept aufweisen muss. Die Behörden haben in der Regel nur eine Kontrollfunktion.
Wo kommt ein Betriebshygiene-Konzept zur Anwendung?
Die Betriebshygiene ist Teil eines umfassenden Hygiene-Konzeptes, das die Personalhygiene, den Transport und Lagerung, die Produkthygiene, die Abfallentsorgung, die Wasserversorgung und Schädlingsvorbeugung und -bekämpfung umfasst.
Was zählt genau zur Betriebshygiene?
Die Betriebshygiene beschäftigt sich zentral mit zwei Aspekten: 1. Den Arbeitsräumen. 2. Den Arbeitsgeräten. Hier gibt es Überschneidungen zu anderen Hygienebereichen wie der Schädlingsbekämpfung und Personalhygiene. Am Ende muss alles Hand in Hand gehen.
1. Anforderungen an Arbeitsräume
2. Anforderungen an Arbeitsgeräte
HACCP: international anerkanntes Konzept für Betriebshygiene
Das HACCP-Konzept hat sich als lebensmittelspezifisches System zur Prävention gesundheitlicher Gefahren für den Verbraucher etabliert. Es umfasst auch die Betriebshygiene. Alle gängigen Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit sind im Konzept integriert und implementiert.
Die Umsetzung des Betriebshygiene-Konzeptes nach HACCP beruht auf 7 Grundprinzipien:
- Durchführen einer Gefahrenanalyse
- Ermitteln von kritischen Kontrollpunkten
- Festlegen der Grenzwerte
- Einrichtung von Systemen zur Überwachung und Kontrolle der kritischen Punkte
- Etablierung von Maßnahmen bei Grenzannährungen und Grenzüberschreitungen
- Evaluierung des Konzeptes und der Maßnahmen
- Fortlaufendes Dokumentieren der Prinzipien und Verfahren
Die neuen EU-Hygieneverordnungen sehen übrigens vor, dass Betriebe, in denen tierische Lebensmittel verarbeitet werden, ab einer bestimmten Größenordnung einer EU-Zulassung bedürfen. Für die Zulassung ist neben baulichen Voraussetzungen ein HACCP-Konzept Voraussetzung.
Alles, was Sie zum Reinigen der Räume und Maschinen benötigen
Damit Sie die Anforderungen an hygienische Räume und Arbeitsgeräte sicher eingehalten, hat die PHT Group vielfältige Geräte und Zubehör entwickelt: von einfachen Reinigungsmaterialien wie Besen, Bürsten, Schaber, Abzieher und Stiele über Desinfektionsgeräte für Arbeitsmaterial, Reinigungssysteme für Oberflächen wie Niederdruck-Schaumreinigungssysteme bis hin zu Waschmaschinen und Kistenreinigern.

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