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Betriebshygiene-Konzept: Ohne geht’s nicht!

Betriebe müssen hygienisch einwandfrei sein. Das geht nur mit innerbetrieblichen Konzepten. Die Grundlagen zur Lebensmittelhygiene legt die Europäische Union fest. Entscheidend sind die EG-Verordnung Nr. 852/2004 und weitere. Diese Verordnungen sagen, dass die Verantwortung für sichere Lebensmittel im Wesentlichen bei den Unternehmen liegt. Das Stichwort heißt: Betriebliche Hygiene-Eigenkontrolle. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, das mit Lebensmittel hantiert, ein Betriebshygiene-Konzept aufweisen muss. Die Behörden haben in der Regel nur eine Kontrollfunktion.

Wo kommt ein Betriebshygiene-Konzept zur Anwendung?

Die Betriebshygiene ist Teil eines umfassenden Hygiene-Konzeptes, das die Personalhygiene, den Transport und Lagerung, die Produkthygiene, die Abfallentsorgung, die Wasserversorgung und Schädlingsvorbeugung und -bekämpfung umfasst.

Was zählt genau zur Betriebshygiene?

Die Betriebshygiene beschäftigt sich zentral mit zwei Aspekten: 1. Den Arbeitsräumen. 2. Den Arbeitsgeräten. Hier gibt es Überschneidungen zu anderen Hygienebereichen wie der Schädlingsbekämpfung und Personalhygiene. Am Ende muss alles Hand in Hand gehen.

 

1. Anforderungen an Arbeitsräume
Reine Bereiche und unreine Bereiche müssen räumlich getrennt sein. Reine Bereiche sind beispielsweise die Produktions- und Lagerstätten, unreine die Umkleiden und Sozialräume. Die Lagerung von Nahrungsmitteln und Abfällen findet ebenso in getrennten Räumen statt. Der Zugang zu den reinen Räumen sollte kontrolliert werden und nur nach hygienischer Reinigung der Hände, Kleidung und Schuhe erfolgen. Die Räume selbst sollten sich sicher und schnell reinigen und desinfizieren lassen, insbesondere die Fußböden. Ein Waschbecken ist vorhanden, das nur zum Händewaschen da ist. Auch eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung der Arbeitsräume sind wichtig.
2. Anforderungen an Arbeitsgeräte
Ähnlich verhält es sich mit den Arbeitsgeräten. Ein Betriebshygiene-Konzept stellt sicher, dass alle Geräte und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gründlich gereinigt werden. Dazu zählen auch Lager- und Transportboxen. Die verwendeten Arbeitsgeräte und -materialien dürfen keine Stoffe an die Lebensmittel abgeben, die Maschinen keine Schmierstoffe. Die Arbeitstische sind leicht abwaschbar und die Verpackungsmaterialien hygienisch unbedenklich. Nicht zu vernachlässigen: die Arbeitsgeräte und Anlagen selbst sollten hygienisch konstruiert sein und sich leicht reinigen lassen.

HACCP: international anerkanntes Konzept für Betriebshygiene

Das HACCP-Konzept hat sich als lebensmittelspezifisches System zur Prävention gesundheitlicher Gefahren für den Verbraucher etabliert. Es umfasst auch die Betriebshygiene. Alle gängigen Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit sind im Konzept integriert und implementiert.

Die Umsetzung des Betriebshygiene-Konzeptes nach HACCP beruht auf 7 Grundprinzipien:

  1. Durchführen einer Gefahrenanalyse
  2. Ermitteln von kritischen Kontrollpunkten
  3. Festlegen der Grenzwerte
  4. Einrichtung von Systemen zur Überwachung und Kontrolle der kritischen Punkte
  5. Etablierung von Maßnahmen bei Grenzannährungen und Grenzüberschreitungen
  6. Evaluierung des Konzeptes und der Maßnahmen
  7. Fortlaufendes Dokumentieren der Prinzipien und Verfahren

Die neuen EU-Hygieneverordnungen sehen übrigens vor, dass Betriebe, in denen tierische Lebensmittel verarbeitet werden, ab einer bestimmten Größenordnung einer EU-Zulassung bedürfen. Für die Zulassung ist neben baulichen Voraussetzungen ein HACCP-Konzept Voraussetzung.

Alles, was Sie zum Reinigen der Räume und Maschinen benötigen

Damit Sie die Anforderungen an hygienische Räume und Arbeitsgeräte sicher eingehalten, hat die PHT Group vielfältige Geräte und Zubehör entwickelt: von einfachen Reinigungsmaterialien wie Besen, Bürsten, Schaber, Abzieher und Stiele über Desinfektionsgeräte für Arbeitsmaterial, Reinigungssysteme für Oberflächen wie Niederdruck-Schaumreinigungssysteme bis hin zu Waschmaschinen und Kistenreinigern.

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