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5 Regeln für eine effiziente Betriebshygiene

Betriebe müssen hygienisch sauber sein. Das gilt für Betriebe im Allgemeinen und für lebensmittelverarbeitende Betriebe im Besonderen. Hier gelten die strengsten Hygienevorschriften. Grundsätzlich wird zwischen Personalhygiene und Betriebshygiene unterschieden. Letztere umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Räume, Geräte und Arbeitsmaterialien hygienisch reinzuhalten, um die Übertragung von Keimen zu vermeiden. So wird die Gesundheit der Beschäftigten und der Verbraucher geschützt.

Regel 1: Reinigen Sie die Räume regelmäßig

Räume, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Die Reinigung betrifft Böden, Wände und ggf. Decken. Lebensmittelbetriebe setzen meist Schaumreinigungs- und Niederdrucksysteme ein, um große Flächen effizient und zeitsparend zu säubern und zu desinfizieren. Erfahren Sie hier mehr zur optimalen Bodenreinigung im Betrieb.

Raum mit Druckerhöhungsanlagen und Satelliten als Beispiel für Niederdruck-Schaumreinigung von PHT.

Regel 2: Reinigen Sie alle Arbeitsgeräte

Was für Räume gilt, trifft natürlich auch für alle Geräte zu, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – vom Messer bis zur Transportkiste. Spülmaschinen sind Standard. Hierbei ist zu beachten, dass sie erstens flexibel zu beladen und ergonomisch sind. Und zweitens sollten sich die Geräte selbst leicht reinigen lassen. Denn nicht nur das Messer oder die Kiste sind Arbeitsgeräte, sondern auch die Spülmaschine oder der Kistenreiniger.

Raum mit einem Konzept für Personalhygiene: Hygieneschleuse mit Sohlenreinigung, Handwäsche und -Desinfektion, Drehkreuze und Schürzenplätze für maximale Sicherheit in hygienesensiblen Betrieben.

Regel 3: Trennen Sie die Arbeitskleidung

Saubere Kleidung gehört eigentlich in den Bereich der Personalhygiene, aber auch betriebliche Maßnahmen wie die strikte Rein-Unrein-Trennung von Straßen- und Arbeitskleidung sowie die keimreduzierende Lagerung von Arbeitsschuhen über Stiefeltrocknungssysteme helfen bei Betriebshygiene.

Regel 4: Arbeiten Sie mit Farbcodierungen

Das bekannte Vier-Farben-System für die verschiedenen Arbeitsbereiche trägt dazu bei, dass Keime nicht von einem Raum in den anderen verschleppt werden. Jeder einzelne Bereich im Betrieb erhält einen Farbcode. Materialien wie Besen, Bürsten, Schaber, Tücher etc. in der jeweiligen Farbe dürfen nur in diesem Bereich verwendet werden. Erfahren Sie hier mehr.

Regel 5: Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden

Die besten Maschinen, die ausgeklügelten Konzepte helfen wenig, wenn sie nicht oder unzureichend angewendet werden. Deswegen gehören jährliche Mitarbeiterschulungen zum Hygieneprogramm.

Rechtliche Regelungen zur Betriebshygiene

Die Lebensmittelindustrie ist stark reguliert. Seit dem 1. Januar 2006 ersetzen die Regelungen des Europäischen Parlaments die nationalen Bestimmungen zur Betriebshygiene in lebensmittelverarbeitenden Betrieben:

  • EG-Verordnung Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene
  • EG-Verordnung Nr. 853/2004 mit Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
  • EG-Verordnung Nr. 854/2004 zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Die Umsetzung wird engmaschig kontrolliert, deswegen sollten Betriebe hier keinesfalls nachlässig sein.

niederdruck-schaumreinigung

Fragen zur Betriebshygiene? Als ein führendes Unternehmen bei der Implementierung der Betriebshygiene in der Lebensindustrie beraten wir sie gerne.